GHB / GBL

GHB / GBL wirkt je nach Dosierung entweder angstlösend und euphorisierend oder narkotisierend. Hohe Dosierungen können zu einem plötzlichen Koma-ähnlichen Schlaf führen. Die Dosierung gestaltet sich oft als schwierig, da schon wenige Tropfen einen enormen Unterschied ausmachen können. „Nachlegen“ sowie Mischkonsum mit zentral dämpfenden Substanzen wie Schlafmitteln, Opioiden und Alkohol (!) ist dringend zu vermeiden. Häufiger Konsum kann zu psychischer und körperlicher Abhängigkeit führen.

INFOS ZUR RISIKOREDUZIERUNG

Abhängig von der Dosierung wirkt GHB / GBL entweder als Entaktogen (= Gefühle und Emotionen werden verstärkt wahrgenommen) oder als Schlafmittel. Achtung: Konzentration & Reinheit können stark schwanken, die Dosis ist somit kaum abschätzbar!!!

In niedrigen Dosen dominiert der alkoholähnliche Effekt. Es wirkt dann angstlösend, leicht euphorisierend und sozial öffnend. Dann tritt eine Einschränkung der motorischen Kontrolle, ähnlich wie beim Alkoholrausch, auf. In höheren Dosierungen kommt unter Umständen eine sexuell stimulierende Wirkung hinzu, oder allgemein eine Verstärkung vorhandener Antriebe und Stimmungen. In sehr hohen Dosierungen wirkt GHB stark einschläfernd. Es kann dann zu einem plötzlichen narkotischen Schlaf kommen, aus dem die Person kaum zu wecken ist. Die Wirkdauer von GHB / GBL beträgt in der Regel 1,5 bis 3 Stunden.

Während der akuten Wirkung von GHB / GBL kommt es zu Koordinationsstörungen, Schwindel und eingeschränkter kognitiver Leistungsfähigkeit. Vor allem die Konzentrationsfähigkeit und die Aufmerksamkeit sind eingeschränkt bzw. verzögert. Bei höheren Dosierungen kann es zu Übelkeit und aufkommendem Brechreiz kommen.

GHB/GBL-Überdosierungen (d.h. Dosen, die zu einer unerwünschten Narkose führen) sind wegen der Gefahr einer Atemdepression und eines möglichen Atemstillstands äußerst gefährlich. Die Gefahr einer Überdosierung wird enorm verstärkt durch die zusätzliche Einnahme von zentral dämpfenden Pharmaka wie Schlafmittel, Opioiden und Alkohol (!). Hierbei kann schon eine geringe Dosis GHB/GBL zu einem Koma-ähnlichen Schlaf führen!

GHB wird im Körper wahrscheinlich zu GABA (Gamma-Aminobuttersäure) metabolisiert und beeinflusst dadurch indirekt den Dopamin-Haushalt. In den 1980er Jahren wurde GHB von Sportler*innen als Dopingmittel eingesetzt, da es verstärkt Wachstumshormone freisetzt und somit den Muskelaufbau fördert.

Der regelmäßige Konsum von GHB / GBL kann zu psychischer und körperlicher Abhängigkeit führen. Wird GHB / GBL mehrmals pro Woche eingenommen, haben Konsument*innen nach einiger Zeit das Bedürfnis, die Dosis zu erhöhen. Bei sehr häufigem Konsum (täglich mehrere Einzeldosen) entsteht eine ausgeprägte Abhängigkeit. In diesem Fall kann ein plötzliches Absetzen (kalter Entzug) zu Angstzuständen, Panikattacken, Übelkeit, Schweißausbrüchen, Zittern der Hände und Schlaflosigkeit führen. Weiters kann es, ähnlich wie beim Alkoholentzug, zu einem Delirium mit schweren Halluzinationen kommen. Ein GHB/GBL Entzug sollte unbedingt unter ärztlicher Aufsicht erfolgen, da es während des Entzugs zu schweren Komplikationen kommen kann!

  • Psychischen Problemen, Unruhe oder Angst.
  • Während Schwangerschaft und Stillzeit.
  • Bluthochdruck, Herz- und Kreislaufproblemen.
  • Leber- oder Nierenschädigungen
  • Epilepsie
  • Lenke nach dem Konsum nie ein Fahrzeug im Straßenverkehr!

Wenn Du trotz gesundheitlicher und strafrechtlicher Risiken GHB/GBL konsumierst, solltest Du neben allgemeinen Hinweisen zu Risk Reduction folgende Regeln beachten:

GHB/GBL sollte niemals mit Alkohol und/oder zentral dämpfenden Medikamenten wie Schlaf- oder Beruhigungsmitteln (z.B. Valium) sowie Opiaten kombiniert werden, da dies die Gefahr unangenehmer Nebenwirkungen (komatöser Tiefschlaf, Atemstillstand, etc.) enorm erhöht!

Vermeide es „nachzulegen“. Schon eine kleine Erhöhung der Dosis kann zu unerwünschten Nebenwirkungen führen.

Lege öfters Pausen ein, in denen du dich abkühlst, entspannst und genügend alkoholfreie Getränke zu dir nimmst. Allerdings nicht mehr als ½ Liter pro Stunde.

Verzichte auf den Konsum, wenn du Angst vor der Einnahme hast oder es dir nicht gut geht.

Vergiss nicht, dich und deine Partner*in beim Sex zu schützen und Kondome zu verwenden

4-Hydroxybutansäure, veraltet auch Gamma-Hydroxybuttersäure, kurz GHB ist eng verwandt mit dem menschlichen Neurotransmitter GABA (Gamma-Aminobuttersäure) und ist zugleich ein eigenständiger Neurotransmitter im menschlichen Körper. Es ist in der Nahrung (z.B. im Fleisch) in Spuren enthalten. GHB wird in der Medizin als intravenöses Narkotikum bei Kaiserschnittentbindungen in der Geburtsanästhesie und bei Risikofällen aller Art (z.B. Patient*innen mit Leberschäden) benutzt. 2002 wurde es in den USA und in der EU als Medikament zur symptomatischen Behandlung von Narkolepsie (Schlafkrankheit) zugelassen. Seit Ende der 1990er Jahre wird die Substanz als vermeintliche Partydroge (Liquid Ecstasy) benutzt.

Trotz der Bezeichnung „Liquid Ecstasy“ besitzt GHB keinerlei chemische Verwandtschaft mit Ecstasy (MDMA) und hat auch in seiner Wirkung eher Ähnlichkeit mit Alkohol. Die Bezeichnung ist vor allem ein Verkaufsargument. Es ist auf dem Schwarzmarkt meist als Flüssigkeit in kleinen Fläschchen erhältlich.

Oft wird seit dem Verbot von GHB ersatzweise GBL (Gamma-Butyrolacton) konsumiert, welches im Körper unmittelbar zu GHB verstoffwechselt wird und deshalb annähernd die gleiche Wirkung hat.

Seit 2002 unterliegt GHB dem Suchtmittelgesetz. Der Erwerb, der Besitz, die Ein- und Ausfuhr, die Überlassung an und Verschaffung für andere (Weitergabe und Verkauf) sind strafbar. Konsument*innen, die gegen das SMG verstoßen, haben mit einem verpflichtenden Besuch bei Amtsärzt*innen (in Wien: das Ambulatorium der Sucht- und Drogenkoordination) zu rechnen. Dort können in Folge gesundheitsbezogene Maßnahmen angeordnet werden. Hält man sich an diese Vorgaben, kommt es zu keinem Gerichtsverfahren. Weitere Infos zum Gesetz bekommst du hier: Gesetze. Seit 01.01.2012 unterliegt GBL dem Neue Psychoaktive Substanzen Gesetz (NPSG). Das bedeutet, dass der gewinnbringende Handel (also der Verkauf davon) strafbar ist. Handelt es sich um Besitz für den Eigenkonsum, sind keine weiteren Strafmaßnahmen vorgesehen.

Stand: Juli 2022