6. Mai 2011

Neues Gesetz zu Räuchermischungen

27.05.2011
Neues Gesetz zu Räuchermischungen

Am 13.Mai 2011 wurde ein neues Gesetz für den Umgang mit Räuchermischungen verabschiedet: die Verordnung besagt, dass das Inverkehrbringen, der Import und das Verbringen von Räuchermischungen, die cannabinoidmimetisch wirksame Stoffe enthalten verboten sind. Alle bisher bekannten cannabinomimentischen Stoffe sind somit im Arzneimittelgesetz geregelt. Auf gut Deutsch bedeutet das, dass der Vertrieb und der Handel mit besagten Räuchermischungen strafbar ist – der Besitz (für den Eigenbedarf) und der Konsum aber weiterhin straffrei bleiben. Das Bundesgesetzblatt findest du hier.

Der Konsum von Räuchermischungen birgt – wie alle anderen psychoaktiven Substanzen – gewisse Risiken: da die Inhaltsstoffe teilweise unbekannt sind und innerhalb einer Sorte oder eines Produkts stark schwanken können, ist eine Dosierung schwer möglich und die Wirkung und Wirkdauer kaum abschätzbar.  Bei synthetischen Cannabinoiden handelt es sich um recht unerforschte Substanzen, somit sind Langzeitfolgen und Gefahren weitgehend unbekannt. Solltest Du Dich dennoch für den Konsum entscheiden, beachte die allgemeinen Risk Reduction Hinweise!

 

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