Die Wirkungen des Opiums auf den menschlichen Organismus werden unter anderem von der jeweiligen Einnahmeform bestimmt. So hat etwa getrunkenes oder gegessenes Opium eine stärkere körperliche Wirkung als über Inhalation (Rauchen) aufgenommenes Opium. Die Wirkungen setzen rasch ein und können zwischen 6 und 8 Stunden andauern. Der Hauptwirkstoff des Morphins führt häufig zu entspannt-hypnotischen oder narkoseähnlichen Zuständen, dämpft den Hustenreiz sowie die Atmung und verursacht Verstopfungen. Negative Empfindungen wie Gefühle der Leere, Sorgen oder Angst weichen durch die stark betäubende und beruhigende Wirkung in vielen Fällen dem Gefühl einer entspannten Euphorie oder Hochstimmung.

Opium führt vor allem zu Beginn der Wirkung häufig zu Übelkeit und Erbrechen und bewirkt eine Verengung der Pupillen. Nachdem Opioide zudem husten- und atemdämpfend wirken, besteht vor allem bei größeren Mengen die Gefahr einer Atemlähmung, die zu Koma und Tod führen kann.

Opioide wirken, egal ob sie injiziert, oral oder durch Inhalieren aufgenommen werden, auf jene Gebiete des Gehirns, die sogenannte Opiatrezeptoren enthalten. Die Wirkdauer der Opioide wird von der jeweiligen Substanz, der Substanzmenge, der Einnahmeform, sowie von körperlichen Faktoren wie Gewicht oder Geschlecht bestimmt und beträgt eine Stunde bis zu über einen Tag. Nach mehrwöchigem intensiven Opioid-Konsum entwickelt der Körper Toleranz gegenüber den eingenommenen Opioiden, das heißt, dass immer mehr konsumiert werden muss, um die erwünschte Wirkung wieder zu erreichen. Beim Absetzen der Substanz reagiert der Organismus mit heißen und kalten Schauern, starken Gliederschmerzen, Depressionen und Halluzinationen.

Regelmäßiger Konsum von Opioiden kann zu körperlicher und psychischer Abhängigkeit  führen. Die regelmäßige Verabreichung von Opioiden kann zu einer Toleranzentwicklung führen, d.h. dass der Körper nicht mehr so empfindsam auf die verabreichte Dosis reagiert und nach mehr verlangt. Wenn Opium-Abhängige die Substanz abrupt absetzen, leiden sie in der Regel unter folgenden Entzugserscheinungen: Unruhe, Reizbarkeit, Schwächegefühl, Angst, Depressionen, Schlaflosigkeit, Kälteschauer, Schwitzen, Augen- und Nasenrinnen, Durchfall, Erbrechen und schmerzhafte Krämpfe der Körpermuskulatur. Wird die Dosis nicht erhöht, dann verringern sich die atem-depressiven, schmerzstillenden und dämpfenden Wirkungen des Opiums.

Häufig leiten psychische und körperliche Abhängigkeit von Opioiden einen nur schwer zu durchbrechenden Kreislauf ein. Alle Interessen engen sich zunehmend auf „die Droge“ ein. Unter dem Einfluss von Opioiden fällt es schwer, sich auf Arbeit oder zwischenmenschliche Situationen einzustellen. Durch die „körperliche Toleranz“ wird die erforderliche Dosis – und damit die Kosten für die Substanz – immer höher. Wegen mangelnder Belastbarkeit und finanziellen Nöten droht der Verlust des Arbeitsplatzes oder die Kündigung der Wohnung. Zusätzlich kann es durch die Verwendung von bereits benützten Spritzen- und Spritzenbesteck (wie Löffel und Filter) zur Übertragung von chronischen Infektionskrankheiten wie Hepatitis oder HIV („Aids-Virus“) kommen.

  • Aufgrund der dämpfenden Wirkung auf das Atemzentrum sollte Opium – und andere Downer – bei Erkrankungen der Lunge (wie z.B. Asthma) auf keinen Fall konsumiert werden.
  • psychischem und körperlichem Unwohlbefinden
  • Schwangerschaft und während der Stillzeit

Die körperliche Toleranz gegenüber Opium & anderen Opioiden führt zu einer (Kreuz)-Toleranz gegenüber allen anderen natürlichen und synthetischen Opioiden. Das heißt, dass Personen, die regelmäßig Opium konsumieren und die Dosis steigern, um die gesuchten Effekte zu verspüren, auch mehr Heroin konsumieren müssten als Personen ohne Toleranz, um starke Effekte zu verspüren. Keine Kreuztoleranz entwickelt sich hingegen hinsichtlich Alkohol. Dadurch verstärken sich die Wirkungen der Substanzen wechselseitig, die Gefahren einer Überdosierung und/oder Atemlähmung erhöhen sich. Die Gefahren einer Atemlähmung erhöhen sich auch durch die gleichzeitige Einnahme von GHB, Benzodiazepinen, Barbituraten und/oder weiteren Opioiden. Häufig führen Atemlähmungen zu Komazuständen, in manchen Fällen zum Tod durch Ersticken.

Wer Opium trotz gesundheitlicher und strafrechtlicher Risiken konsumiert, sollte neben den allgemeinen Hinweisen zur Risk Reduction über folgende Punkte Bescheid wissen:

  • Downer sind zum „Runterkommen“ von Speed, Kokain oder Ecstasy ungeeignet, da sie die Erschöpfungs- und Depressionsphase nur hinauszögern, die negativen Effekte weiter verstärken und die Gefahr einer Abhängigkeit von Stimulantien und/oder Downern erhöhen.
  • Bei Opioid-Überdosierung kann es zu Bewusstlosigkeit, Ersticken an Erbrochenem, Atemlähmung und Herzstillstand kommen. Betroffene müssen daher in die stabile Seitenlage gebracht und dürfen niemals alleine gelassen werden. Rufe bei Bewusstlosigkeit sofort die Rettung. Bei Atem- und Herzkreislaufstillstand musst du oder eine andere Person mit Grundkenntnissen in erster Hilfe die/den Betroffene(n) sofort erstversorgen.

Die Kapseln des Schlafmohns (Papaver somniferum), der Mohnsorte, die zur Herstellung von Opium verwendet wird, enthalten einen milchigen Saft, der sich an der Luft zu einer braunen Masse – dem Rohopium – verformt. Das Opium enthält zwischen 25 und 40 unterschiedliche Stickstoffverbindungen – sogenannte Alkaloide – wobei Morphin oder Morphium, Noscapin und Codein die mengenmäßig wichtigsten Substanzen sind. Morphium bildet wiederum die Grundsubstanz zur Herstellung von Diacetylmorphin, dem Heroin.

Opioide können in natürliche (Morphin, Codein), halbsynthetische (z.B. Heroin), synthetische (wie Methadon) sowie körpereigene, endogene Opioide (Endorphine oder Enkephaline) eingeteilt werden. Die natürlichen Opioide – das sind alle Substanzen, die im Saft des Schlafmohns vorkommen – werden auch als Opiate bezeichnet.

Die Heimat des Mohns, aus dem Opium gewonnen wird, liegt im heutigen Südirak. Bereits vor etwa 6000 Jahren soll Opium als Rauschmittel verwendet worden sein. In der Antike galt der Mohn mit seinen berauschenden Effekten als Nahrung „wahrsagender Drachen“, als geheimnisvolle Zauberpflanze und als „Traum-“ und Schlafmittel. Während der römischen Herrschaft im heutigen Griechenland verbreitete sich der Opiumgebrauch über alle Teile Europas, später auch nach Persien, Indien und China.

Als Heilpflanze nimmt der Mohn in der Pharmaziegeschichte eine wichtige Rolle ein. Im frühen 16. Jahrhundert wird Opium durch den Arzt, Naturforscher und Begründer der neuzeitlichen Medizin – Paracelsus – erstmals für medizinische Zwecke, vor allem zur Behandlung von Schmerzen, Durchfallerkrankungen sowie als Schlafmittel, eingesetzt. Im 17. Jahrhundert entwickelte sich Opium zu einem der wichtigsten Handelsprodukte. 1805 isolierte der damals 18-jährige deutsche Apotheker Friedrich Wilhelm Sertürner aus Opium Morphin oder Morphium, das in der Medizin bis heute anstelle des Rohopiums als wichtiges Schmerzmittel Verwendung findet.

Die steigende medizinische und ökonomische Bedeutung des Opiums und die Verwendung von Opium als Rauschdroge führte 1839 zum sogenannten Opiumkrieg zwischen China und England, der mit der Unterwerfung Chinas endete. Heute ist jedoch klar, dass Opium lediglich als Vorwand für die kriegerischen Handlungen diente.

Der Anbau des Mohns – zur Gewinnung von Opium und als Kulturpflanze – ist heute in vielen Ländern der Welt üblich. Die größten Anbaugebiete finden sich im sogenannten „Goldenen Dreieck“, einem Gebiet im Grenzbereich von Laos, Birma und Thailand, sowie in Zentralasien, der Türkei und in Mexiko. In Österreich wird Mohn in kleinen Mengen als Zierpflanze sowie zur Gewinnung von Mohnsamen und Mohnöl angebaut.

1961 wurden das Mohnstrohkonzentrat, Opium, Rohopium, Heroin, Methadon, Morphin und Codein in die New Yorker Suchtgiftkonvention aufgenommen. Heroin unterliegt in Österreich dem Suchtmittelgesetz und dessen gerichtlichen Strafbestimmungen. Insbesondere ist der Erwerb, die Erzeugung, die Ein- und Ausfuhr, die Überlassung an und Verschaffung für andere (Weitergabe, Verkauf etc.) gerichtlich strafbar und kann Geld- und Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

Stand: 2012