9. Jänner 2012

ACHTUNG WICHTIGE NEUERUNG!!! – NPSG

Mit 1.1.2012 trat das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG) in Kraft.

Ähnlich dem Suchtmittelgesetz, wird der Umgang mit “Neuen Psychoaktiven Substanzen” (“Legal Highs” bzw. Research Chemicals) per 1.1.2012 strafrechtlich untersagt. Konkret ist die Erzeugung, die Ein- und Ausfuhr sowie die Überlassung und Verschaffung (Weitergabe) solcher Substanzen, um daraus einen Vorteil zu ziehen, verboten. Für den Fall des Verstoßes gegen dieses Gesetz, reicht die gerichtliche Strafdrohung bis zu zwei Jahren Haft und in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren Haft.

Zu beachten ist: Dieses Gesetz soll den Handel und die Herstellung mit Gewinnabsicht gesetzlich verbieten. Das NPSG zielt nicht darauf ab, dich als KonsumentIn zu bestrafen. Du musst aber das Arzneimittelgesetz oder das Arzneiwareneinfuhrgesetz beachten, gegen deren Bestimmungen du meist verstößt.

Zudem haben die Behörden nach diesem Gesetz das Recht, sämtliche Neuen Psychoaktiven Substanzen einzuziehen, sofern du keine Berechtigung für deren Verwendung nachweisen kannst.

Den gesamten Gesetzestext kannst du hier nachlesen.

Für Fragen dazu steht dir unser Jurist Martin Feigl gerne unter 01/585 12 12 20 zur Verfügung!