25C-NBOMe
25C-NBOMe ist ein bisher kaum erforschtes Halluzinogen, welches bereits in sehr geringen Dosen (Mikrogramm-Bereich) wirksam ist. Es wirkt sehr stark auf das Herz-Kreislauf-System, wodurch Überdosierungen auch auf körperlicher Ebene bedrohliche Konsequenzen haben können. 25C-NBOMe dürfte eine gefäßverengende Wirkung haben, was besonders bei hohen Dosierungen eine Gefahr darstellen kann. Es kann zu erhöhter Herzfrequenz, Erhöhung der Körpertemperatur sowie Blutdrucksteigerung kommen.
25c-NBOMe hat eine stark halluzinogene Wirkung und ist noch sehr wenig erforscht. Konsument*innen-Berichten zu folge tritt die Wirkung bereits in sehr geringen Dosierungen auf (Mikrogramm-Bereich!). Das macht eine Dosierung schwierig und das Risiko für Überdosierungen ist erhöht. Phenethylamine wirken sehr stark auf das Herz-Kreislauf-System, wodurch Überdosierungen auch auf körperlicher Ebene bedrohliche Konsequenzen haben können. 25C-NBOMe dürfte eine gefäßverengende Wirkung haben, was besonders bei hohen Dosierungen eine Gefahr darstellen kann (erhöhte Herzfrequenz, Erhöhung der Körpertemperatur sowie Blutdrucksteigerung).
25C-NBOMe (2C-C-NBOMe) zählt zur Gruppe der Phenethylamine (wie z.B. auch Amphetamin und MDMA). Es ist ein Derivat von 2C-C, das bedeutet, dass die chemische Struktur von 2C-NBOMe eine Ableitung von 2C-C ist.
25C-NBOMe ist seit Juni 2019 im Suchtmittelgesetz (=SMG) erfasst. Der Erwerb, der Besitz, die Ein- und Ausfuhr, die Überlassung an und Verschaffung für andere (Weitergabe und Verkauf) sind strafbar. Konsument*innen, die gegen das SMG verstoßen, haben mit einem verpflichtenden Besuch bei Amtsärzt*innen (in Wien: das Ambulatorium der Sucht- und Drogenkoordination) zu rechnen. Dort können in Folge gesundheitsbezogene Maßnahmen angeordnet werden. Hält man sich an diese Vorgaben, kommt es zu keinem Gerichtsverfahren.
Stand: Juli 2022