25C-NBOMe (2C-C-NBOMe) zählt, wie die bereits von uns auf vermeintlichen LSD Trips gefundenen Substanzen 25B-NBOMe und 25I-NBOMe, zur Gruppe der Phenethylamine (wie z.B. auch Amphetamin und MDMA) und ist ein Derivat von 2C-C. Es hat eine stark halluzinogene Wirkung und ist noch sehr wenig erforscht.
UserInnen-Berichten zu folge tritt die Wirkung bereits in sehr geringen Mengen auf (Mikrogramm-Bereich!), was eine Dosierung schwierig macht und das Risiko für Überdosierungen erhöht. Phenethylamine wirken sehr stark auf das Herz-Kreislauf-System, wodurch Überdosierungen auch auf körperlicher Ebene bedrohliche Konsequenzen haben können. 25C-NBOMe dürfte eine gefäßverengende Wirkung haben, was besonders bei hohen Dosierungen eine Gefahr darstellen kann (erhöhte Herzfrequenz, Erhöhung der Körpertemperatur sowie Blutdrucksteigerung).
Gesetz
25C-NBOMe ist seit Juni 2019 im Suchtmittelgesetz erfasst. Der Erwerb, der Besitz, die Ein- und Ausfuhr, die Überlassung an und Verschaffung für andere (Weitergabe und Verkauf) sind strafbar. KonsumentInnen, die gegen das SMG verstoßen haben mit einem verpflichtenden Besuch beim Amtsarzt (in Wien: das Institut für Suchtdiagnostik) zu rechnen. Dieser kann in Folge gesundheitsbezogene Maßnahmen anordnen. Hält man sich an diese Vorgaben, kommt es zu keinem Gerichtsverfahren.