25B-NBOMe
25B-NBOMe ist ein bisher kaum erforschtes Psychedelikum, welches bereits in sehr geringen Dosen (Mikrogramm-Bereich) wirksam ist. Psychedelika können die Wahrnehmung der Realität stark verändern (z.b. visuelle Wahrnehmungsveränderungen) Es wirkt sehr stark auf das Herz-Kreislauf-System, wodurch Überdosierungen auch auf körperlicher Ebene bedrohliche Konsequenzen haben können. 25B-NBOMe dürfte eine gefäßverengende Wirkung haben, was besonders bei hohen Dosierungen eine Gefahr darstellen kann (erhöhte Herzfrequenz, Erhöhung der Körpertemperatur sowie Blutdrucksteigerung).
25B-NBOMe hat eine stark halluzinogene Wirkung und ist noch sehr wenig erforscht. Laut Konsument*innen tritt die Wirkung bereits in sehr geringen Dosierungen auf (Mikrogramm-Bereich!). Das macht eine Dosierung schwierig und das Risiko für Überdosierungen ist erhöht. Einige Phenethylamine wirken sehr stark auf das Herz-Kreislauf-System, wodurch Überdosierungen auch auf körperlicher Ebene bedrohliche Konsequenzen haben können. 25B-NBOMe hat eine gefäßverengende Wirkung, was besonders bei hohen Dosen eine Gefahr darstellen kann (erhöhte Herzfrequenz, Erhöhung der Körpertemperatur sowie Blutdrucksteigerung). Durch die Kombination mit anderen Substanzen können außerdem Wechselwirkungen auftreten, die das Risiko für negative Effekte und/oder Überdosierungen erhöhen.
25B-NBOMe zählt zur Gruppe der Phenethylaminen (wie z.B. auch Amphetamin und MDMA). Es ist ein Derivat von 2C-B, das bedeutet, dass die chemische Struktur von 25B-NBOMe eine Ableitung von 2C-B ist.
25B-NBOMe ist seit Juni 2019 im Suchtmittelgesetz (SMG) erfasst. Der Erwerb, der Besitz, die Ein- und Ausfuhr, die Überlassung an und Verschaffung für andere (Weitergabe und Verkauf) sind strafbar. Konsument*innen, die gegen das SMG verstoßen, haben mit einem verpflichtenden Besuch bei Amtsärzt*innen (in Wien: das Ambulatorium der Sucht- und Drogenkoordination) zu rechnen. Dort können in Folge gesundheitsbezogene Maßnahmen angeordnet werden und es kann mit einem Drogentest gerechnet werden. Hält man sich an diese Vorgaben, kommt es zu keinem Gerichtsverfahren.
Stand: Juli 2022