25C-NBOMe
25C-NBOMe ist ein bisher kaum erforschtes Halluzinogen, welches bereits in sehr geringen Dosen (Mikrogramm-Bereich) wirksam ist. Es wirkt sehr stark auf das Herz-Kreislauf-System, wodurch Überdosierungen auch auf körperlicher Ebene bedrohliche Konsequenzen haben können. 25C-NBOMe dürfte eine gefäßverengende Wirkung haben, was besonders bei hohen Dosierungen eine Gefahr darstellen kann. Es kann zu erhöhter Herzfrequenz, Erhöhung der Körpertemperatur sowie Blutdrucksteigerung kommen.
25c-NBOMe hat eine stark halluzinogene Wirkung und ist noch sehr wenig erforscht. Konsument*innen-Berichten zu folge tritt die Wirkung bereits in sehr geringen Dosierungen auf (Mikrogramm-Bereich!). Das macht eine Dosierung schwierig und das Risiko für Überdosierungen ist erhöht. Einige Phenethylamine wirken sehr stark auf das Herz-Kreislauf-System, wodurch Überdosierungen auch auf körperlicher Ebene bedrohliche Konsequenzen haben können. 25C-NBOMe dürfte eine gefäßverengende Wirkung haben, was besonders bei hohen Dosierungen eine Gefahr darstellen kann (erhöhte Herzfrequenz, Erhöhung der Körpertemperatur sowie Blutdrucksteigerung).
25C-NBOMe (2C-C-NBOMe) zählt zur Gruppe der Phenethylamine (wie z.B. auch Amphetamin und MDMA). Es ist ein Derivat von 2C-C, das bedeutet, dass die chemische Struktur von 2C-NBOMe eine Ableitung von 2C-C ist.
25C-NBOMe ist seit Juni 2019 im Suchtmittelgesetz (=SMG) erfasst. Der Erwerb, der Besitz, die Ein- und Ausfuhr, die Überlassung an und Verschaffung für andere (Weitergabe und Verkauf) sind strafbar. Konsument*innen, die gegen das SMG verstoßen, haben mit einem verpflichtenden Besuch bei Amtsärzt*innen (in Wien: das Ambulatorium der Sucht- und Drogenkoordination) zu rechnen. Dort können in Folge gesundheitsbezogene Maßnahmen angeordnet werden und es kann mit einem Drogentest gerechnet werden. Hält man sich an diese Vorgaben, kommt es zu keinem Gerichtsverfahren.
Stand: Juli 2022